Artenschutz-Fachbeiträge

Ingenieurgruppe Steinbrecher & Partner

Artenschutz-Fachbeiträge

Mit unserem fundierten Wissen über Arten und deren Lebensraumansprüche ist unser Ingenieurbüro Ihnen ein verlässlicher Partner für die Integration des Artenschutzes in Ihre Planungen und Projekte. Hierbei besteht nicht nur im Außenbereich, sondern auch innerhalb bebauter Ortslagen für alle Bauvorhaben die Notwendigkeit einer Prüfung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

In einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag stellen wir die erforderlichen Maßnahmen zum Artenschutz dar, um mögliche Betroffenheiten abzuwenden.

Unsere Hauptleistungen:

  • Artenschutz-Fachbeiträge
    • Prüfung möglicher Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
    • Planung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen
    • Prüfung und Darlegung von Ausnahmelagen
  • Erstellung von Antragsunterlagen auf Befreiung oder Ausnahme
  • Beratung
  • Maßnahmenplanung

Mit der Erarbeitung von Artenschutz-Fachbeiträgen stehen wir Ihnen zur Seite, sodass Sie Ihr Bauvorhaben im Einklang mit der besonders und streng geschützten Flora und Fauna rechtssicher realisieren können.

Nach Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden über die objektkonkrete Aufgabenstellung arbeiten wir hinsichtlich der Erfassung der relevanten faunistischen Arten und Artengruppen mit kompetenten und regional ansässigen Fachzoologen zusammen. Besonders und streng geschützte Pflanzen erfassen wir im Zuge der Biotopkartierungen.

Im Falle von Betroffenheiten zeigen wir Lösungen auf und verstehen uns als Vermittler zwischen dem Bauherrn und den Naturschutzbehörden.